
Warum müssen Briefe maschinenlesbar sein und was bedeutet das?
Die wichtigsten Informationen mit Beispielen - und Darstellungen, wie Briefe nicht adressiert werden dürfen
Damit wir Ihre Inlandsbriefe problemlos verarbeiten und so schnell wie zuverlässig zustellen bzw. an einen Konsolidierer übergeben können, müssen die Absender- und Empfängerangaben maschinenlesbar sein. Postleitzahl, Bestimmungsort, Zustell- oder Abholangaben und weitere Daten werden automatisiert erfasst, also von Sortieranlagen gelesen.
Es liegt auf der Hand, dass handschriftlich adressierte Briefe nicht darunter fallen. Es gibt allerdings weitere Vorgaben, die Sie bitte beachten, wenn Sie von unserer Dienstleistung Briefbeförderung profitieren möchten. Eine Übersicht:
1. Schriften
Benutzen Sie bitte Standardschriftarten wie Arial, Frutiger, Times, Helvetica etc. Sie sind maschinell gut lesbar. Für die meisten Schriften gilt ein Schriftgrad von 10 bis 12 Punkt (pt) beim Schriftschnitt normal ("regular") als optimal.
2. Aufschrift - bitte diese Reihenfolge einhalten:
- Wird eine Absender- bzw, Rüchsendeangabe angegeben, dann einzeilig mit deutlich kleinerem Schriftgrad oberhalb der Anschrift. Nicht unterstreichen. .
- Anrede (*falls gewünscht)
- Name des Empfängers
- Weitere bzw. nähere Empfängerbezeichnung (*falls gewünscht)
- Ortsteilsangabe (falls gewünscht oder erforderlich, etwa bei einer Gebietsreform)
- Zustell- bzw. Abholangabe = Straße, Hausnummer oder Postfach in einer Zeile
- Postleitzahl und Bestimmungsort in einer Zeile. Bitte beachten: in postalischer Schreibweise (lateinische Schriftzeichen, arabische Zahlen) und ohne Länderkennzeichnung - diese ist unzulässig!
3. Feinheiten
- Der Anschriftenblock sollte linksbündig und geschlossen sein - ohne Leerzeilen (DIN 5008)
- Bitte für die gesamte Anschrift eine einheitliche Schrift und einen einheitlichen Zeilenabstand
- Die Anschrift muss mindestens zweizeilig sein
- Briefsendungen an Postfachinhaber sind stets an die Postfachanschrift zu adressieren. Wenn ausnahmsweise Straße und Hausnummer angegeben werden sollen, dann bitte oberhalb der Postfachangabe.
4. Qualität und Kontrast
- Die gesamte Anschrift muss gleichmäßig und sauber gedruckt sein
- Die dunkle Schrift muss sich mit deutlichem Kontrast von einem weißen oder einfarbig in Pastelltönen gestalteten Hintergrund abheben
5. Sendungen ohne Fenster: Aufschriftfeld in der Lesezone
- Bei Sendungen ohne Fenster (im Umschlag) muss sich die Aufschrift in der Lesezone befinden
- Sie muss mindestens 40 mm vom oberen Rand der Sendung entfernt sein. Von den übrigen Rändern sind mindestens 15 mm Abstand einzuhalten
- Das Aufschriftfeld ist mindestens 70 mm lang und sollte mindestens 45 mm breit sein. Diese Fläche kann in Ausnahmefällen auf 70 x 38 mm verkleinert werden
- Die Aufschrift muss mindestens 3 mm von allen Rändern des Aufschriftfeldes entfernt bleiben