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Intermed bietet Ihnen Entsorgungsboxen für Praxisabfälle, etwa für Spritzen und Kanülen, spitze und scharfe Instrumente, auch als Set mit Kanülensammlern.
Der Umgang mit Praxisabfällen erfordert Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt – nicht nur, weil es Vorgaben auf EU-, Bundes- und Kommunalebene gibt. Es geht um die Gesundheit des medizinischen Personals und um die jener Menschen, die mit der Abfallentsorgung zu tun haben. Neben Hygiene und Sicherheit verdienen Natur- und Umweltschutz besondere Beachtung.
Spritzen, Kanülen und andere scharfe bzw. spitze Instrumente können Verletzungen verursachen und sollten daher fachgerecht entsorgt werden. Abfälle, die als potenziell infektiös eingestuft werden, gehören nicht in den Hausmüll, ebenso wenig wie Altmedikamente, Wundverbände u. ä.¹
Wir bieten Ihnen Entsorgungsboxen für Praxisabfälle, etwa für Spritzen und Kanülen, spitze und scharfe Instrumente, auch als Set mit Kanülensammlern. Die befüllten Boxen werden innerhalb fest vereinbarter Touren oder auf Wunsch durch unsere Logistik bei Ihnen abgeholt. Sie deklarieren Ihre Abfälle und erhalten einen Nachweis und Übernahmeschein über die normkonforme Entsorgung.
1 gemäß LAGA-Richtlinie über die Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
Abfälle | Abfallschlüssel-Nr. (AVV) |
---|---|
Scharfe, spitze Gegenstände (Kanülen, Skalpelle, Spritzen etc.) | 18 01 01 + 18 02 01 |
Blutbeutel und -konserven, Tupfer u. ä. | 18 01 02 |
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Ansprüche gestellt werden (Wund-, Gipsverbände, Einwegwäsche) | 18 01 04 + 18 02 03 |
Infektiöse Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Ansprüche gestellt werden* | 18 01 03* + 18 02 02* |
* Entsorgung nur auf spezielle Anfrage
Unsere Leistungen sind zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 und nach § 56 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) als Entsorgungsfachbetrieb (einsammeln und befördern).